Verwendung von Javelwasser als Biozid
Ab dem 1. Januar 2020 darf Javelwasser, eingesetzt als Biozid, nur noch angewendet werden, wenn es der harmonisierten Biozidprodukteverordnung VBP, SR 813.12 und der EU-Verordnung über Biozidprodukte BPR, (EU Nr. 528/2012 (konsolidiert 2014)) entspricht.
Zur Abgrenzung der verschiedenen Anwendungen von Javelwasser führt Thommen-Furler AG die neue Produktlinie Antisept C ein.
Änderung der Gesetzgebung
Thommen-Furler AG bietet ihren Kunden Javelwasser in unterschiedlichen Konzentrationen und für unterschiedliche Anwendungen an. Dieses Produkt, auch unter dem Namen Natronbleichlauge oder Natriumhypochlorit bekannt, wird als Bleichmittel, Desinfektionsmittel oder zur Oxidation cyanidhaltiger Bäder in der Galvanik eingesetzt.
Werden in der Schweiz Produkte zur Desinfektion verkauft, so zählen diese als Biozidprodukte und unterliegen der 2005 in Kraft gesetzten Biozidprodukteverordnung VBP, SR 813.12. Für den Verkauf ist eine Anmeldung und Bewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) notwendig. Thommen-Furler AG besitzt für diese Produkte die entsprechenden BAG-Bewilligungen.
Die Harmonisierung der europäischen und schweizerischen Verordnung über die Zulassung von Biozidprodukten führt zu einer Neueinstufung von Javelwasser.
Lösung für die Kunden von Thommen-Furler AG
Um die Versorgung mit Javelwasser für biozidale Anwendungen zu gewährleisten, hat die Thommen-Furler AG die notwendigen Schritte eingeleitet, um die neue Produktlinie Antisept C beim BAG zu registrieren. Das Produkt „Javelwasser“ (z.B. Javelwasser 13-14 % Aktivchlor, Artikel 649) darf ab dem 1.1.2020 nicht mehr als Desinfektionsmittel verkauft und eingesetzt werden. Als Alternative bietet Ihnen Thommen-Furler AG das Biozid Antisept C (im konkreten Fall Antisept C13) an.
Die Produktlinie Antisept C ist für folgende Produktarten (PT) registriert:
PT 2:
Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind.
PT 3:
Biozidprodukte für die Hygiene im Veterinärbereich
PT 4:
Biozidprodukte für den Lebensmittel- und Futtermittelbereich
PT 5:
Trinkwasserdesinfektionsmittel
Die weiteren Schritte
Wir werden Ihnen demnächst die neue Produktlinie Anitsept C im Vergleich zu den bestehenden Produkten und Spezifikationen näher vorstellen.
Fragen?
In der Zwischenzeit stehen Ihnen unsere Spezialisten im Verkauf sowie das Team Regulatory Affairs und Product Stewardship unter der Mail-Adresse productmanagement(at)thommen-furler.ch gerne zur Verfügung.
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Gelebte Nachhaltigkeit
Die Thommen-Furler Group bekennt sich klar zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit und integriert diese konsequent in alle Bereiche des Unternehmens. Wir legen eine transparente Berichterstattung über unsere Treibhausgasemissionen vor, in der die Quellen der Emissionen, die Reduktionsziele und die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele dargelegt werden.
Wir verstehen Nachhaltigkeit als langfristige Verantwortung für die Umwelt, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Uns ist es wichtig, diese Aussagen auch zu belegen, weshalb wir hier die Schwerpunkte aus unserer Nachhaltigkeitsstrategie und somit die Förderung zu einer anhaltenden Nachhaltigkeit präsentieren.