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Anwendungsverbot von Biozidprodukten gegen algen und Moose auf befestigten Flächen

Am 1. Dezember 2020 tritt das Verbot für die Bekämpfung gegen Algen und Moose auf befestigten Flächen mit bioziden Wirkstoffen (z.B. Javelwasser, Antisept C) in Kraft.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) macht die Hersteller und Kunden von Bioziden auf eine neue Regelung bezüglich der Anwendungsbeschränkung und Kennzeichnung von Biozidprodukten gegen Algen und Moose aufmerksam.

Bei der Anwendung von Bioziden gegen Algen und Moose auf befestigten Flächen wie Dächer, Terrassen, Strassen, Wege, Plätze usw. werden die bioziden Wirkstoffe leicht ausgewaschen und mit dem Meteorwasser abgeschwemmt. Über die Kanalisation und Kläranlage können sie schliesslich in die Oberflächengewässer gelangen.

Schon seit dem Jahr 2001 besteht ein solches Verwendungsverbot für Herbizide, einer Kategorie von Pflanzenschutzmitteln, und es bestand der Bedarf, die Bestimmungen für beide Produktklassen zu harmonisieren. Dies stellt ein weiterer Schritt dar, die Belastung von Grundwasser und Oberflächengewässer aus diesen Anwendungsbereichen zu reduzieren.

Deswegen hat der Bundesrat nach dem ordentlichen Vernehmlassungsverfahren am 17. April 2019 eine Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) beschlossen, welche die Anwendung von Bioziden gegen Algen und Moose auf befestigen Flächen ab dem 1. Dezember 2020 verbietet.

Bei der Thommen-Furler AG ist davon die Produktreihe Antisept C betroffen, und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Änderungsverfügung und Teil-Widerruf Zulassung für die Produkten der Antisept C Reihe erlassen. Demzufolge ist ab dem 1. Dezember 2020 die Anwendung von Antisept C Produkte für folgenden Bereich nicht mehr zulässig:

Als Algenbekämpfungsmittel auf befestigten Flächen (Dächer, Terrassen, Wege, Plätze, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen, etc.)

Von diesem Verbot ausgenommen ist die Anwendung an Fassaden.

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